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Typengenehmigung/Typenscheine
Die schweizerische Typengenehmigung ist im Fahrzeugausweis unter Punkt 24 zu finden. Diese Nummer wird durch das ASTRA erteilt für Fahrzeuge, die für die Fahrzeugkategorie geltenden Vorschriften erfüllen. Die Typengenehmigungsnummer ist unter anderem für Strassenverkehrsämter oder für Garagenbetriebe relevant: Sie können dort nachschauen, welche Fahrzeuggewichte zulässig sind, welche Felgen- und Reifendimensionen zugelassen sind, welche Höchstgeschwindigkeiten für Anhänger zugelassen sind, oder ob die Nachrüstung einer Anhängerkupplung möglich ist. Bei Anhängern ist zudem vermerkt, für welche Höchstgeschwindigkeiten sie zugelassen sind.
Fahrzeuge, die zum Eigengebrauch importiert werden, sind von der Typengenehmigung befreit. Dies wir mit dem Eintrag „X“ unter Punkt 24 im Fahrzeugausweis vermerkt.
Durch Parallel-Import eingeführte Fahrzeuge werden Typengenehmigungen auf Grund eines Nachweises und unter der Voraussetzung einer bereits vorhandenen CH-Typengenehmigung bzw. eines Datenblattes für den gewünschten Typ ausgestellt. Die Typengenehmigung umfasst nur eine Version und die Variante. Zur Identifizierung der Fahrzeuge (z.B. Rückrufaktionen des Herstellers) erhält der Parallelimporteur eine eigene TG-Nummer, unabhängig von derjenigen des Hauptimporteurs. Typengenehmigungen solcher Fahrzeuge haben an der zweiten Position der Nummer ein X z.B.: 1XE500.
Ein privates, auf ASTRA Daten basierendes Online-Verzeichnis von schweizerischen Typengenehmigungen steht unter www.typenscheine.ch zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr