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Versicherungswechsel

Der Wechsel der Haftpflichtversicherungsgesellschaft erfodert einen neuen Fahrzeugausweis.

Sie benötigen

  • Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
  • Fahrzeugausweis im Original

Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

  • Versicherungswechsel per 1. Januar können jeweils ab dem 1. Dezember bis 30. Januar verarbeitet werden.
  • Änderung der Kaskoversicherung erfordert keine Anpassung des Fahrzeugausweises.

Informationen zur Haftpflichtversicherung

Kein Fahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebracht werden, bevor eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Die Versicherung deckt die Haftpflicht des Halters und der Personen, für die er nach Gesetz verantwortlich ist, zumindest in jenen Staaten, in denen das schweizerische Kontrollschild als Versicherungsnachweis gilt.

Ein Versicherungsnachweis ist für alle Motorfahrzeuge, Personentransportanhänger und Anhänger zum Transport gefährlicher Güter erforderlich. Der Versicherungsnachweis ist der Beleg für uns, dass Sie gegen Haftpflichtrisiken bei einer Versicherungsgesellschaft im erforderlichen Umfang gedeckt sind.

Versicherungsnachweise, deren Gültigkeitsbeginn im Zeitpunkt der gewünschten Zulassung mehr als 30 Tage zurückliegen, dürfen wir leider nicht akzeptieren.

Der Versicherungsnachweis muss auf den Halter des Fahrzeuges ausgestellt sein. Im Fahrzeugausweis darf kein anderer Halter eingetragen werden als auf dem Versicherungsnachweis.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr