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RBV Nachkontrolle

Werden im Rahmen einer Fahrzeugprüfung Mängel festgestellt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Instandstellung und die Reparaturbestätigung ablaufen kann. Die möglichen Abläufe sind in der nachfolgenden Grafik dargestellt.

Der Verkehrsexperte entscheidet mit dem Prüfungsergebnis, ob die Instandstellung per Reparaturbestätigungsverfahren (RBV) bzw. Nachkontrolle (NK) erledigt werden kann, oder ob eine Nachprüfung mit neuem Termin notwendig ist (roter Pfad).

Die Kundin/der Kunde entscheidet durch die Wahl des Reparaturbetriebes (mit oder ohne RBV-Berechtigung) den Ablauf bei Prüfungsergebnis ohne Notwendigkeit einer Nachprüfung (gelber Pfad).

Berechtigte Betriebe für verschiedene Fahrzeugarten:

PW, Lieferwagen, LKW und deren Anhänger

Liste der berechtigten Betriebe AR

Liste der berechtigten Betriebe AR, SG, FL

- Alle auf den Listen aufgeführte Betriebe besitzen die RBV-Berechtigung.
- Mit «1» markierte Betriebe besitzen die NK-Berechtigung (Zurzeit nur Betriebe ausserhalb AR).
- Mit «2» markierte Betriebe können die Reparatur von Mängeln an Auflaufbremse von Anhänger bestätigen.

Motorräder


Liste der berechtigten Betriebe

 

- Auf der Liste aufgeführte Betriebe besitzen auch die Nachkontroll-Berechtigung.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge


Die Prozesse zur Zulassung von RBV- und NK-Berechtigungen für landwirtschaftliche Betriebe befinden sich im Aufbau.

Informationen für Fachbetriebe über Zulassung zu RBV und Nachkontrolle

PW, Lieferwagen, LKW und deren Anhänger:

Die Zulassung und Qualitätssicherung für RBV und NK-Berechtigungen werden durch den AGVS verantwortet.

Ansprechpersonen:
AGVS: Yannik Brunner, Sekretariat, 071 228 10 40; y.brunner@cluttergsgv.ch
StVA AR: Urs Giezendanner, Leiter Technik und Prüfungen, 071 343 63 06; urs.giezendanner@clutterar.ch

 

Motorräder

Details zur Zulassung und Qualitätssicherung für NK-Berechtigungen folgen.

Ansprechperson:
StVA AR:  Urs Giezendanner, Leiter Technik und Prüfungen,  071 343 63 06; urs.giezendanner@clutterar.ch

 

Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Details zur Zulassung und Qualitätssicherung für NK-Berechtigungen folgen.

Ansprechperson:
StVA AR:  Urs Giezendanner, Leiter Technik und Prüfungen, 071 343 63 06; urs.giezendanner@clutterar.ch

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr