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Ausländischer Führerausweis

Innerhalb von einem Jahr (seit der Einreise in die Schweiz) ist der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umzuschreiben. Personen aus der Ukraine mit Schutzataus S wird eine Frist von 2 Jahren ab Einreise in die Schweiz gewährt.

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer, Personentransporte) in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen möchten, haben den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten gewerblichen Fahrt zu erwerben. Das Selbe gilt für Grenzgänger.

Abhängig vom Staat, in welchem der Führerausweis ausgestellt wurde, sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen:

EU + EFTA-Staaten

Der Führerschein wird auf Gesuch hin ohne theoretische und praktische Führerprüfung umgeschrieben.

Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan, Tunesien, USA

Für die Kategorien C, C1, D, D1 sowie für Bewilligungen zum berufsmässigen Personentransport ist eine Theorieprüfung zu absolvieren. Im Anschluss wird der Schweizer Führerausweis automatisch ausgestellt.

Alle anderen Kategorien werden auf Gesuch hin prüfungsfrei umgeschrieben.

Alle anderen Länder

Für die Kategorien C, C1, D, D1 sowie für Bewilligungen zum berufsmässigen Personentransport ist eine Theorieprüfung und eine Kontrollfahrt zu absolvieren.

Alle anderen Kategorien werden auf Gesuch hin und nach einer positiven Kontrollfahrt umgeschrieben.

Im Ausland erworbener Führerausweis von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz

Im Ausland erworbene Führerausweise werden auf Gesuch hin anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Hinweise

Wer ein Gesuch um Umtausch eines auländischen Führerausweises stellt, muss persönlich beim Einwohneramt am Wohnort (bzw. Arbeitsort bei Grenzgängern) mit gültigem Identitätsnachweis mit Foto (Pass, ID, Ausländerausweis) vorsprechen. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit den notwendigen Dokumenten abzugeben. Für das Foto sind die Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten einzuhalten. Das Passfoto können Sie auch digital einreichen. Das zuständige Einwohneramt leitet das Formular an das Strassenverkehrsamt weiter.

Vor dem Umtausch eines ausländischen Führerausweises einer höheren Kategorie C, C1,D1,D oder der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT) ist eine medizinische Fahreignungsuntersuchung zu absolvieren.

Das Ärztliche Zeugnis – Resultat Fahreignungsuntersuchung ist mit dem Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises auf der Einwohnerkontrolle einzureichen. Die Adressen der zugelassenen Ärzte für medizinische Kontrolluntersuchungen der Stufe 2 (C, C1,D1,D oder der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT)) sind auf www.medtraffic.ch zu finden.

Wir empfehlen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Führerausweise ohne Eintrag des Prüfungsdatums

Verschiedene Länder stellen den Führerausweis aus, ohne dass ein Prüfungsdatum eingetragen wird. Es ist lediglich ein Ablaufdatum oder Ausstellungsdatum des Führerausweises ersichtlich. In solchen Fällen benötigen wir zusätzlich zum ausländischen Führerausweis, eine Bestätigung der zuständigen Führerausweisbehörde mit dem effektiven Prüfungsdatum.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr