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Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer benötigt einen Fähigkeitsausweis? | Berufschauffeure/-innen, die mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D oder D1 berufsmässig Personen oder Güter transportieren. |
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Voraussetzung für den Erwerb | Erfolgreiches Bestehen der CZV-Theorieprüfung und CZV-Praktischen Prüfung. |
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Gültigkeit | Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig. |
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Weiterbildungspflicht | Innerhalb von 5 Jahren müssen 35 Stunden Weiterbildung absolviert und nachgewiesen werden. |
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Besitzstand (Übergangsregelung) | Wer den entsprechenden Führerausweis vor dem 1. September 2009 erworben hat, erhält den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung. |
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Theorieprüfung | Reichen Sie Ihr Gesuch ein. Anschliessend erhalten Sie die entsprechende Zulassungskarte, mit welcher Sie sich zur Theorieprüfung anmelden können. |
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Praktische Prüfung | https://cambus.ch/fuer-fahrerinnen/pvs-registrieren-anmelden/ |
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Weitere Informationen | Aktuelle Informationen finden Sie auf www.cambus.ch |
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr