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Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Lenker von Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D und D1, welche berufsmässig Personen oder Güter befördern, benötigen einen Fähigkeitsausweis. Die Erteilung des Fähigkeitsausweises hängt vom Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab. Die Fähigkeitsausweise sind fünf Jahre gültig und die Inhaber/innen solcher Ausweise unterstehen einer Weiterbildungspflicht.

Wer vor dem 1. September 2009 den entsprechenden Führerausweis bereits besass (oder zumindest das Gesuch um den Lernfahr- oder Führerausweis eingereicht hat), erhält den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei.

Alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises müssen sich weiterbilden. Während der Gültigkeitsdauer von 5 Jahren sind 35 Kursstunden zu besuchen und nachzuweisen.

Nützliche und aktualisierte Informationen erhalten Sie über www.cambus.ch.

CZV-Theorieprüfung

Personen, welche die Führerprüfung der Kategorie C, C1, D oder D1 im Kanton Appenzell Ausserrhoden absolvieren, erhalten automatische eine Zulassung für die CZV-Theorieprüfung. Mit dieser Zulassung kann auf www.stva.ar.ch/dispo ein Termin reserviert werden.

In allen anderen Fällen kann mittels Gesuchsformular eine Zulassung zur CZV-Theorieprüfung beantragt und anschliessend mit der Zulassung auf www.stva.ar.ch/dispo ein Termin reserviert werden. Voraussetzung für die Zulassung zur CZV-Theorieprüfung ist ein Führerausweis der Kategorie C, C1, D oder D.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr