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Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

 

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer benötigt einen Fähigkeitsausweis?

Berufschauffeure/-innen, die mit Fahrzeugen der Kategorien C, C1, D oder D1 berufsmässig Personen oder Güter transportieren.

 

 

Voraussetzung für den Erwerb

Erfolgreiches Bestehen der CZV-Theorieprüfung und CZV-Praktischen Prüfung.

 

 

Gültigkeit

Der Fähigkeitsausweis ist 5 Jahre gültig.

 

 

Weiterbildungspflicht

Innerhalb von 5 Jahren müssen 35 Stunden Weiterbildung absolviert und nachgewiesen werden.

 

 

Besitzstand (Übergangsregelung)

Wer den entsprechenden Führerausweis vor dem 1. September 2009 erworben hat, erhält den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung.

 

 

Theorieprüfung

Reichen Sie Ihr Gesuch ein. Anschliessend erhalten Sie die entsprechende Zulassungskarte, mit welcher Sie sich zur Theorieprüfung anmelden können.

 

 

Praktische Prüfung

https://cambus.ch/fuer-fahrerinnen/pvs-registrieren-anmelden/

 

 

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.cambus.ch

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr