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Raserdelikt
Im Falle eines Raser-Delikts ist die daraus folgende Administrativmassnahme abhängig vom bisherigen Leumund der verursachenden Person. Folgende Differenzierung wird gemacht:
Es handelt sich um das erste Raser-Delikt.
In den letzten fünf Jahren wurde der Ausweis aufgrund eines Raser-Delikts entzogen.