Inhalt
Etwas gefunden?
Was zu tun ist...
Gemäss Art. 724 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) gehören Altertümer von wissenschaftlichem Wert dem Kanton, in dem sie gefunden werden. Aus diesem Grund ist die Denkmalpflege zu benachrichtigen, sobald auf oder im Boden des Kantons Appenzell Ausserrhoden archäologische oder paläontologische Funde gemacht werden. Die Fundstelle sollte dabei nicht verändert werden.
Die kantonale Meldestelle für Archäologie erreichen Sie unter der Adresse der Denkmalpflege (siehe rechte Spalte).
Zusätzliche Informationen
Kantonale Denkmalpflege
				Landsgemeindeplatz 5
			
		
		
			
				
					9043
				
				
					Trogen
				
			
		
	
					T: +41 71 353 67 45
				
			
			
		
				Bürozeiten
			
			
				telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
		Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
