Inhalt
Gesetzliche Grundlagen
- Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 30.04.1995 (Stand 01.06.2015), (bGS 111.19), Art. 30
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210), Art. 723 und 724
- Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG; SR 444.1), Art. 24 Abs.1b
- Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes, Valetta/Malta 16. Januar 1996, ratifiziert von den Eidgenössischen Räten am 28. September 1998 (SR 0.440.5)
Zusätzliche Informationen
Staatsarchiv
Schützenstrasse 1A
9100
Herisau
T: +41 71 353 63 50
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, bitten wir um eine Voranmeldung.
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