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Etwas gefunden?

Was zu tun ist...

Gemäss Art. 724 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210)  gehören Altertümer von wissenschaftlichem Wert dem Kanton, in dem sie gefunden werden. Aus diesem Grund ist die Denkmalpflege zu benachrichtigen, sobald auf oder im Boden des Kantons Appenzell Ausserrhoden archäologische oder paläontologische Funde gemacht werden.  Die Fundstelle sollte dabei nicht verändert werden.

Die kantonale Meldestelle für Archäologie erreichen Sie unter der Adresse der Denkmalpflege (siehe rechte Spalte).

Zusätzliche Informationen

Kantonale Denkmalpflege

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 45
Bürozeiten
telefonisch erreichbar:
Montag bis Freitag
8.00 - 12.00 Uhr