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Etwas gefunden?

Was zu tun ist...

Gemäss Art. 724 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210)  gehören Altertümer von wissenschaftlichem Wert dem Kanton, in dem sie gefunden werden. Aus diesem Grund ist das Staatsarchiv zu benachrichtigen, sobald auf oder im Boden des Kantons Appenzell Ausserrhoden archäologische oder paläontologische Funde gemacht werden.  Die Fundstelle sollte dabei nicht verändert werden.

Die kantonale Meldestelle für Archäologie erreichen Sie unter der Adresse des Staatsarchivs (siehe rechte Spalte).

Zusätzliche Informationen

Staatsarchiv

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 353 63 50
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Damit wir uns optimal auf Ihr Anliegen vorbereiten können, bitten wir um eine Voranmeldung.