Inhalt
Biodiversitätsförderbeiträge
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen haben folgende Möglichkeiten landwirtschaftliche Kulturen im ökologischen Sinne mit Entschädigungen zu bewirtschaften:
Ökobeiträge gemäss. Art. 40ff der Direktzahlungsverordnung
Gesetzliche Grundlagen für Entschädigungen nach:
Ökologischer Ausgleich: Art. 55ff der Direktzahlungsverordnung
Anmeldung
Die Anmeldung betreffend Biodiversitätsförderflächen erfolgt anlässlich der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturdatenerhebung.
Internetportale
Zusätzliche Informationen
Abteilung Direktzahlungen und Tierzucht
Gabriel Grünenfelder
Obstmarkt 3
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 58