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Investitionskredite und -beiträge

Investitionshilfen in der Landwirtschaft

Mit den Investitionskrediten und -beiträgen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert, insbesondere im Berggebiet und in den Randregionen. Diese Finanzhilfen unterstützen die landwirtschaftlichen Infrastrukturen und ermöglichen somit die Anpassung der Betriebe an die sich ändernden Rahmenbedingungen, vorab in der artgerechten Nutztierhaltung und in der ökologischen Bewirtschaftung. Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft verbessert. Die Finanzhilfen lösen ein beträchtliches jährliches Investitionsvolumen aus, von dem die Wirtschaft in den ländlichen Regionen profitiert.

Allgemeine Voraussetzungen für Kredite und Beiträge

  • Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)
  • mindestens 1.0 Standardarbeitskräfte (SAK)
  • Landwirtschaftliche Ausbildung EFZ, Bäuerin mit Fachausweis oder eine während mindestens drei Jahren erfolgreiche Betriebsleitertätigkeit
  • Ausgewiesene Finanzierbarkeit und Tragbarkeit. Dies wird im Rahmen der Gesuchbearbeitung mit einem Betriebsvoranschlag auf Basis der bisherigen Buchhaltungsabschlüsse überprüft.
  • Mit dem Bau darf erst begonnen und Käufe dürfen erst getätigt werden, wenn die Investitionshilfe rechtskräftig verfügt ist.

Investitions- und Starthilfekredite

Investitionskredite werden in Form von zinslosen, rückzahlbaren Darlehen gewährt für Um- und Neubauten von Wohn- und Ökonomiegebäuden.

Die Starthilfe wird als zinsloses, rückzahlbares Darlehen für Junglandwirte und Junglandwirtinnen, die ein landwirtschaftliches Gewerbe übernehmen, gewährt. Die Starthilfe ist nicht an ein Bauprojekt gebunden.

Die Höhe der Investitionskredite wird aufgrund von Pauschalen je Einheit festgelegt.

Beachten Sie bitte, dass nach der Gesuchstellung für die Prüfung und die Genehmigung beim Kanton und Bund mindestens 6 Monate benötigt werden. Vor der Genehmigung darf das Vorhaben nicht ausgeführt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, das Gesuch frühzeitig einzureichen. Bei Fragen zum Ablauf stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Investitionsbeiträge

Nicht rückzahlbare Investitionsbeiträge (à fonds perdu-Beiträge) werden im Hügel- und Berggebiet zugesprochen für gemeinschaftliche und einzelbetriebliche Massnahmen. Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach pauschalen Ansätzen.

Agrarfondsdarlehen

Zinsvergünstigte, rückzahlbare Darlehen aus dem kantonalen Agrarfonds können ergänzend zu den Bundes-Investitionskrediten für die Verbesserung der Existenzbasis des Betriebs gewährt werden. Der aktuelle Zinssatz beträgt 0.9%.

Kantonales Förderungskonzept

Betriebshilfedarlehen

Die Kantone können Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen eines bäuerlichen Betriebes Betriebshilfe in Form eines zinslosen Darlehens gewähren, um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben oder um bestehende verzinsliche Darlehen umzuschulden.

Eine finanzielle Bedrängnis liegt vor, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin trotz zumutbarer Ausnützung der Kreditmöglichkeiten und Berücksichtigung der Gebäudeamortisation vorübergehend ausser Stande ist, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 

Formulare und Merkblätter für Investitionshilfen

Starthilfe

Neubau / Umbau Ökonomiegebäude

Ökonomiegebäude in der Hügel- und Bergzone werden mit Investitionskrediten und -beiträgen unterstützt.

Formulare
 Gesuchsformular
 Betriebskonzept
 Versicherungsnachweis

Hilfsmittel
 Übersicht Finanzhilfen Hochbau
 Merkblatt Beiträge und Kredite
 Muster Privatdarlehensvertrag
 Muster Kostenvoranschlag Ökonomiegebäude

Neubau / Umbau Wohnhaus

Landwirtschaftliche Wohnhäuser in der Hügel- und Bergzone werden mit Investitionskrediten unterstützt.

Formulare
 Gesuchsformular
 Betriebskonzept
 Versicherungsnachweis

Hilfsmittel
 Übersicht Finanzhilfen Hochbau
 Merkblatt Beiträge und Kredite
 Muster Privatdarlehensvertrag
 Muster Kostenvoranschlag Wohnhaus

Pachtland-Kauf

Für Investitionen beim Zukauf von gepachteten landwirtschaftlichen Grundstücken wird ein Agrarfonds-Darlehen in der Höhe bis zu 50% der Investitionssumme gewährt. Die Absicherung erfolgt über ein Grundpfandrecht und die Rückzahlung muss innert 10-15 Jahren erfolgen.

Formulare
 Gesuchsformular Pachtland-Kauf

Hilfsmittel
Kantonales Förderungskonzept - Pachtland-Kauf, S. 7

Insektenschonende Mähtechnik - Messerbalken und Schleifroboter

Messerbalken-Mähwerke und Schleifroboter werden mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt. Mähen mit Messerbalken schont die Insekten. Die Maschinen sind leicht und benötigen geringeren Kraftaufwand. Der Beitrag beträgt 30% der Anschaffungskosten des Mähwerks (maximal 4000 Fr.) und des Schleifroboters (maximal 3000 Fr.). Während fünf Jahren nach der Beitragsbezahlung dürfen rotierende Mähwerke und Mähaufbereiter nicht eingesetzt werden.

Formulare
 Gesuchsformular
 Gesuchformular Kleinbetriebe

Hilfsmittel
Kantonales Förderungskonzept S. 11

Wiesenaufwertung QI zu QII

Die Aufwertung von Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe I zur Erreichung der Qualitätsstufe II wird mit Beiträgen gefördert. Das Ziel ist die Ausdehnung der qualitativ hochwertigen Biodiversitätsförderflächen. Die Umsetzung muss gemäss der unten verlinkten Anleitung erfolgen, damit Beiträge ausgerichtet werden können. 

Formular
 Gesuchsformular

Hilfsmittel
 Anleitung zur Aufwertung von Biodiversitätsförderflächen

Verbesserung der Wasserversorgung

Mit Beiträgen an die Erneuerung der hofeigenen Wasserversorgung wird die Nutzung der vorhandenen Ressourcen gefördert. Die Zweckmässigkeit der Sanierungsmassnahme muss durch einen Fachbericht der BAMOS AG belegt werden. Die Umsetzung muss gemäss dem unten verlinkten Merkblatt erfolgen, damit Beiträge ausgerichtet werden können. Die Beitrage betragen 30% an die Kosten für die Erneuerung der Quellfassung (max. 3000 Fr.) und an die Anschaffungskosten einer Aufbereitungsanlage (max. 2500 Fr.).

Formular
 Gesuchsformular

Hilfsmittel
 Merkblatt Verbesserung der Wasserversorgung