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Fachbewilligung Pflanzenschutz

Wer Pflanzenschutzmittel (PSM) beruflich und gewerblich anwenden möchte, benötigt eine Fachbewilligung (FaBe) und muss über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die Anforderungen an das Fachwissen variieren je nach Anwendungsbereich und eingesetzten Chemikalien. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine gültige Fachbewilligung Voraussetzung, um Pflanzenschutzmittel kaufen zu können. Der Erwerb sowie die Verlängerung der FaBe setzen voraus, dass alle fünf Jahre eine mehrstündige Weiterbildung abgeschlossen wird.

Weitere Informationen zur Fachbewilligung finden Sie unter: Meine FaBe

 

Wichtig: Umtausch der FaBe im Jahr 2026

Eine Fachbewilligung besitzen viele Landwirte bereits durch ihre landwirtschaftliche Ausbildung:

Anerkannte Ausbildungen sind:

  • Landwirt/-in EFZ oder LAP1&2
  • Gemüsegärtner/-in EFZ
  • Obstfachmann/ -frau EFZ 
  • Winzer/-in EFZ 
  • oder höhere Schweizer Ausbildungen auf Niveau Berufsprüfung, Meister, HF, FH oder Hochschule (siehe verlinkte Website)
  • bereits abgeschlossene Fachbewilligungskurse

nicht anerkannt sind:

  • Bäuerin/ landw. Haushaltsleiter mit Fachausweis
  • Direktzahlungskurs
  • Alle Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
  • Weintechnologe/-in EFZ
  • alle ausländischen Ausbildungen 

Ihre bisherige Fachbewilligung oder Ihr alter Ausbildungsabschluss muss zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 gegen die neue digitale Fachbewilligung eingetauscht werden.

Weitere Details dazu finden Sie hier: 2026: Wie tausche ich meine FaBe um?

 

Ab 2027 ist die Fachbewilligung für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einer Weiterbildung (ohne Prüfung) zu verlängern. Die Anzahl der erforderlichen Weiterbildungsstunden richtet sich nach Art und Umfang der FaBe.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Meine FaBe

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Pflanzenschutz

Daniela Halbheer
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 61