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Fachbewilligung Pflanzenschutz
Wer Pflanzenschutzmittel (PSM) beruflich und gewerblich anwenden möchte, benötigt eine Fachbewilligung (FaBe) und muss über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die Anforderungen an das Fachwissen variieren je nach Anwendungsbereich und eingesetzten Chemikalien. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine gültige Fachbewilligung Voraussetzung, um Pflanzenschutzmittel kaufen zu können. Der Erwerb sowie die Verlängerung der FaBe setzen voraus, dass alle fünf Jahre eine mehrstündige Weiterbildung abgeschlossen wird.
Weitere Informationen zur Fachbewilligung finden Sie unter: Meine FaBe
Wichtig: Umtausch der FaBe im Jahr 2026
Eine Fachbewilligung besitzen viele Landwirte bereits durch ihre landwirtschaftliche Ausbildung:
Anerkannte Ausbildungen sind:
- Landwirt/-in EFZ oder LAP1&2
- Gemüsegärtner/-in EFZ
- Obstfachmann/ -frau EFZ
- Winzer/-in EFZ
- oder höhere Schweizer Ausbildungen auf Niveau Berufsprüfung, Meister, HF, FH oder Hochschule (siehe verlinkte Website)
- bereits abgeschlossene Fachbewilligungskurse
nicht anerkannt sind:
- Bäuerin/ landw. Haushaltsleiter mit Fachausweis
- Direktzahlungskurs
- Alle Berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA)
- Weintechnologe/-in EFZ
- alle ausländischen Ausbildungen
Ihre bisherige Fachbewilligung oder Ihr alter Ausbildungsabschluss muss zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 gegen die neue digitale Fachbewilligung eingetauscht werden.
Weitere Details dazu finden Sie hier: 2026: Wie tausche ich meine FaBe um?
Ab 2027 ist die Fachbewilligung für den Erwerb von Pflanzenschutzmitteln alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einer Weiterbildung (ohne Prüfung) zu verlängern. Die Anzahl der erforderlichen Weiterbildungsstunden richtet sich nach Art und Umfang der FaBe.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Meine FaBe
Zusätzliche Informationen
Fachstelle Pflanzenschutz
Obstmarkt 3