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Gebäudebrüter

Gebäudebrüter

Mauer- und Alpensegler sind auf kleine Hohlräume an unseren Gebäuden und Mauern angewiesen. Früher waren die meisten Häuser so gebaut, dass im Dachbereich, auf der Mauerkrone und im Mauerwerk genügend Hohlräume und Nischen vorhanden waren, welche die Segler als Nistplätze nutzen konnten. Bei Neubauten fehlen diese Spalten und Hohlräume und sie verschwinden oft bei Sanierungen von bestehenden Gebäuden. Die meisten Nistplätze können jedoch ohne grosse Kostenfolge erhalten und an Neubauten können mit wenig Aufwand neue Unterschlüpfe eingerichtet werden.

Mehl und Rauchschwalben

Text folgt

Rechtliche Grundlagen

Segler und Schwalben sowie und ihre Nistplätze sind gesetzlich geschützt und dürfen nicht entfernt werden.

Wir unterstützen Sie gerne beratend und bei allfälligen Massnahmen.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Natur und Wildtiere

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71