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Ökologischer Ausgleich
Landwirtschaftsbetriebe müssen als Voraussetzung für Direktzahlungen den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen. Ein Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche muss dabei besonderes naturnah, als sogenannte ökologische Ausgleichsfläche bewirtschaftet werden. Die gesetzlichen Grundlagen und die Federführung im Vollzug liegen bei der Landwirtschaft. Die Beratung und Umsetzung dieser ökologischen Anliegen geschieht in enger Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Natur und Wildtiere
Kasernenstrasse 17A
9102
Herisau
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