Inhalt
Schutz
Schutzzonenplanung
Die wertvollsten und vielfältigsten Landschaften, Naturschutzflächen und Naturobjekte sind gemäss kantonalem Schutzzonenplan geschützt. Der Schutz richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz. Für die landwirtschaftlich genutzten Naturschutzzonen bestehen differenzierte Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den Bewirtschaftern. In diesen Vereinbarungen wird die Nutzung und der Schutz der Flächen vertraglich geregelt. Bewirtschafter können mit Naturschutzbeiträgen für ihre Aufwendungen zur Erhaltung der Flächen entschädigt werden.
Schutzverordnung
In speziellen Gebieten des Kantons sind die Schutzanliegen mit sogenannten Schutzverordnungen präzisiert. Im Moment ist dies für die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Schwägalp der Fall.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Natur und Wildtiere
Kasernenstrasse 17A
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 71