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Schutz

Schutzzonenplanung

Die wertvollsten und vielfältigsten Landschaften, Naturschutzflächen und Naturobjekte sind gemäss kantonalem Schutzzonenplan geschützt. Der Schutz richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz. Für die landwirtschaftlich genutzten Naturschutzzonen bestehen differenzierte Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den Bewirtschaftern. In diesen Vereinbarungen wird die Nutzung und der Schutz der Flächen vertraglich geregelt. Bewirtschafter können mit Naturschutzbeiträgen für ihre Aufwendungen zur Erhaltung der Flächen entschädigt werden.


Schutzverordnung

In speziellen Gebieten des Kantons sind die Schutzanliegen mit sogenannten Schutzverordnungen präzisiert. Im Moment ist dies für die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Schwägalp der Fall.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Natur und Wildtiere

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71