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Planen

In der Schweiz wird im Bereich Planen zwischen der behördenverbindlichen Richtplanung und der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung unterschieden. Planungen werden auf allen Stufen gemacht, mit unterschiedlicher Genauigkeit und Schärfe der Aussagen. Der Bund legt mit der Gesetzgebung, den Sachplänen und Konzepten die grundlegenden Leitlinien fest. Die Kantone zeigen mit den kantonalen Richtplänen auf, wie sie ihr gesamtes Kantonsgebiet entwickeln wollen. Die Gemeinden konkretisieren die räumliche Entwicklung bis auf die Stufe der Nutzungsplanung.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Raumentwicklung

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