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Bauen

Die Raumplanung schafft die Voraussetzungen für lebendige Arbeits- und Wohnquartiere, in denen sich der Mensch wohl fühlt. Dazu benützt sie die Instrumente der Ortsplanung, mit dem Bestreben, die Bedürfnisse von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt möglichst konfliktfrei befriedigen zu können.

Über Umsetzung und Ausgestaltung und somit über die Qualität der Siedlung entscheiden aber letztendlich nicht die Planerinnen und Planer, sondern die Bauherrschaft und ihr Architektenteam. Nachfolgend wird kurz auf die jeweiligen Baubewilligungsverfahren in Bau- und Nichtbauzonen eingegangen. Die Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet ist ein Hauptanliegen der Raumplanung. Man unterscheidet Bauzonen und Nichtbauzonen.

Bauzonen

Bauzonen umfassen Land, das weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert ca. 15 Jahren benötigt oder erschlossen wird. Bau- und Zonenordnung legen den Rahmen der baulichen Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten fest.

Nichtbauzonen

Nichtbauzonen werden grundsätzlich unterteilt in Landwirtschaftszone, Übriges Gemeindegebiet, Wald, Gewässer. Landwirtschaftzonen umfassen Land, das sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den produzierenden Gartenbau eignet oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden soll. Sie dienen der Erhaltung von geeignetem Kulturland, naturnahen Landschaften und Erholungsräumen. Sie sind der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Raumentwicklung

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71