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Innerhalb der Bauzone

Innerhalb des in der Nutzungsplanung vorgegebenen Rahmens (Bauzonengrenze) obliegt das Baubewilligungsverfahren bezüglich grundsätzlicher raumplanerischer Zulässigkeit ausschliesslich den Gemeindebaubehörden. In Ortsbildern von Nationaler Bedeutung wie auch bei allfälligen kantonalen Schutzzonen oder -objekten obliegt die Beurteilung der gestalterischen Einpassung der Abteilung Raumentwicklung.

Nachfolgend die Links zu entsprechenden Ansprechpartnern in den Ausserrhoder Gemeinden:

Urnäsch

Schönengrund

Speicher

Heiden

Herisau

Waldstatt

Trogen

Wolfhalden

Schwellbrunn

Teufen

Rehetobel

Lutzenberg

Hundwil

Bühler

Wald

Walzenhausen

Stein

Gais

Grub

Reute

Zusätzliche Informationen

Abteilung Raumentwicklung

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71