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Windenergie
Mit der Anpassung des kantonalen Richtplans will die nötige planerische Grundlage für die weiteren Planungsschritte und Umsetzung schaffen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat dafür sechs Eignungsgebiete für Grosswindkraftanlagen für vom 5. Februar bis 26. April 2024 in die Vernehmlassung und Volksdiskussion geschickt.
Anfang Dezember 2024 hat der Regierungsrat sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in zwei Prioritäten im kantonalen Richtplan definiert. Dem Entscheid ist eine sorgfältige Interessenabwägung vorausgegangen, die Nutz- und Schutzinteressen gegenüberstellte. Die Medienmitteilung ist hier abrufbar.
Als nächster Schritt ist die Richtplananpassung dem Kantonsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Sämtliche Unterlagen dazu sind auf den Seiten des Kantonsrats abrufbar.