Inhalt
Grosswindkraftanlagen
Eignungsgebiete sind gemäss Beurteilung des Bundes erst dann "festgelegt" bzw. "bezeichnet", wenn diese Gebiete im kantonalen Richtplan festgesetzt sind. Es ist vorgesehen, die Standorte Waldegg (Gebiet Nr. 2; nur in Kombination mit dem Eignungsgebiet Nr. 37 des Kantons St.Gallen), Honegg (Gebiet Nr. 7), Gstalden (Gebiet Nr. 8), Hochhamm (Gebiet Nr. 1), Suruggen (Gebiet Nr. 6) und Sonder (Gebiet Nr. 11) im kantonalen Richtplan festzusetzen. Auf eine Priorisierung der Standorte soll verzichtet werden.
- Eignungsgebiet Nr. 1, Hochhamm
- Eignungsgebiet Nr. 2, Waldegg
- Eignungsgebiet Nr. 6, Suruggen
- Eignungsgebiet Nr. 7, Honegg
- Eignungsgebiet Nr. 8, Gstalden
- Eignungsgebiet Nr. 11, Sonder
- Perimeterabgrenzungen mit Schutzinteressen der Eignungsgebiete
- Perimeterabgrenzungen mit Nutzungsinteressen der Eignungsgebiete
Windkataster NTB
Gemäss aktuellem Konzept Windenergie des Bundes sollen künftig in Appenzell Ausserhoden zwischen 40 - 180 GWh/Jahr produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse 6 bis 30 Windenergieanlagen. Um die potentiellen Standorte zu ermitteln, hat der Kanton sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011/2012 überarbeitet. Eine verbesserte Datenlage sowie technische Entwicklungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Windenergieanlagen haben es ermöglicht, neue Gebiete zu evaluieren, die vor rund zehn Jahren noch nicht in Betracht gezogen wurden.