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Stark für die Ausserrhoder Wirtschaft
Informationen zum Schutzstatus S
                
        
    
Per 23. Oktober 2025 wurde die bisherige Bewilligungspflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch die bereits bekannte Meldepflicht ersetzt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
News aus dem Amt
Am 1.1.2026 tritt die neue Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeinehmende in Kraft.
Gewerbe, Arbeit & Bedingungen
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist zuständig für den Vollzug verschiedener eidgenössischer und kantonaler Gesetze im Bereich Gewerbe und Berufsausübung. Finden Sie einen Überblick über bewilligungs- und meldepflichtige Tatbestände aus dem Bereich Arbeit und Gewerbe im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Zusätzliche Informationen
Amt für Wirtschaft und Arbeit
				Obstmarkt 3
			
		
		
			
				
					9102
				
				
					Herisau
				
			
		
	
					T: +41 71 353 64 31
				
			
			
		Leiter