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Arbeitsinspektorat

Das kantonale Arbeitsinspektorat steht Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden der beiden Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden zur Verfügung und ist für den Vollzug von Gesetzen und deren Verordnungen zuständig. Die zentralen Aufgaben in diesem Zusammenhang werden durch Beratung und/oder Kontrollen sichergestellt. Es handelt sich im Wesentlichen um:

  • Sicherstellung von funktionierenden Systemen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Betrieben
  • Unfallanalysen und -prävention
  • Bearbeitung von Baugesuchen (Plangenehmigungen und Planbegutachtungen)
  • Arbeitszeitregelungen und -bewilligungen (Nacht- und Sonntagsarbeit), Jugend- und Mutterschutz, Schichtpläne, Betriebsreglemente
  • Beobachtung des Arbeitsmarktes; Verhinderung von missbräuchlichen Löhnen in Branchen ohne ave GAV (allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge)
  • Bearbeitung der Meldungen aus dem schweizerischen Meldeverfahren (ausländische Arbeitgeber/Entsandte; ausländische Selbständige; schweizerische Arbeitgeber, die eine ausländische Person beschäftigen wollen)
  • Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen und Fallbearbeitung
  • Meldestelle bei Verdacht auf Schwarzarbeit
  • Kontrollen im Rahmen des Schwarzarbeitsgesetzes und Fallbearbeitung
  • Personalvermittlung und -verleih

Zusätzliche Informationen

Arbeitsinspektorat

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 67
F: +41 71 353 62 59