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Schwarzarbeit
Was ist Schwarzarbeit?
Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA) umschreibt verschiedene Formen von Schwarzarbeit. Dabei wird in der Regel entweder
- keine Sozialabgaben entrichtet (AHV, IV, ALV usw.),
- keine Arbeitsbewilligung eingeholt,
- kein Lohn oder Umsatz versteuert,
- unrechtmässig Arbeitslosengelder bezogen oder
- keine Quellensteuer abgerechnet.
Das Kontrollorgan arbeitet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mit den Spezialbehörden der jeweiligen Rechtsgebiete, so mit Ausgleichskassen, IV-Stellen, Unfallversicherern, Migrationämtern usw. zusammen.
Die Spezialbehörden leiten Informationen, die auf Schwarzarbeit hinweisenn, an das Kontrollorgan weiter, das eine Koordinationsfunktion zwischen weiteren Behörden einnimmt und Kontrollen durchführt.
Wem können Sie vermutete Schwarzarbeit melden?
Gemäss der kantonalen Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit ist das kantonale Arbeitsinspektorat als Kontrollorgan und Meldestelle bezeichnet und muss allen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen. Für Ihre Meldung können Sie das entsprechende Formular verwenden. Beantworten Sie so viele Fragen wie möglich.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Die Anmeldung von Arbeitnehmenden mit geringer Entlöhnung wird mit dem vereinfachten Abrechnungsverfahren erleichtert. Dieses finden Sie bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden unter der Telefonnummer 071 354 51 51 oder via E-Mail-Adresse.