Nach kurzer Flucht konnte die fehlbare Person durch die Polizei angehalten werden und muss sich nun bei der Staatsanwaltschaft verantworten. Die rechtswidrig anwesende Person muss innerhalb der von der Abteilung Migration angesetzten Frist die Schweiz verlassen.
Das kantonale Arbeitsinspektorat nimmt im Rahmen der flankierenden Massnahmen Kontrollen der Arbeits- und Lohnbedingungen von entsandten Arbeitnehmenden vor und geht Hinweisen bei Verdacht auf Schwarzarbeit nach.