Die Sicherheits- und Hygienevorschriften des Bundes zur Prävention vor Covid-19 gelten auch für sämtliche Handwerks- und Gewerbebetriebe. Damit diese Vorschriften auch auf den Baustellen umgesetzt werden, führt das kantonale Arbeitsinspektorat gemeinsam mit der Schweizerischen Unfallversicherung (SUVA) Kontrollen vor Ort durch. Üblicherweise werden Verwarnungen ausgesprochen und Hinweise zur Verbesserung abgegeben. Trotz vorgängiger Verwarnung und Hinweisen zur Verbesserung wurden diese auf einer Baustelle in Herisau nicht umgesetzt. Aufgrund grober Verstösse hat das Arbeitsinspektorat Appenzell Ausserrhoden am Gründonnerstag die Schliessung der Baustelle verfügt. Die betroffene Bauherrschaft muss nun die Mängel vor Ort beheben. Erst wenn diese beseitigt sind, darf auf der betroffenen Baustelle wieder gearbeitet werden.
Die Behörden halten fest, dass die Sicherheits- und Hygienevorschriften des Bundes auf den Baustellen im Kantonsgebiet normalerweise eingehalten werden. Hinweise des kantonalen Arbeitsinspektorats und der SUVA zur Verbesserung der Situation auf Baustellen werden in der Regel befolgt. Hier stellt der Kanton die Checkliste des Bundes für Baustellen zur Verfügung.