Der Bundesrat hat angekündigt, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem neuen Coronavirus schrittweise zu lockern. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst das Vorgehen des Bundesrates, zur Normalität zurückzukehren. Damit kann unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes der wirtschaftliche Schaden möglichst gering gehalten werden. Das Vorgehen des Bundesrates entspricht aber nur teilweise den Vorstellungen des Regierungsrates. Um weitere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, erachtet es der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden als unumgänglich, dass der Bundesrat die nächsten Schritte konkretisiert resp. korrigiert.
Die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden, die teilweise ab dem 27. April aufgehoben werden soll, kann in den Augen des Regierungsrates wettbewerbsverzerrende Folgen haben. Die Detaillisten sind bereits von den einschneidenden Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus stark betroffen. Der Regierungsrat fordert daher, dass diejenigen Geschäfte und Läden, die die geltenden Hygiene- und Abstandvorschriften einhalten können, so schnell als möglich wieder geöffnet werden. Im Fokus sollte nicht das Sortiment, sondern die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften stehen.
Zudem fehlt in der bundesrätlichen Lockerungsstrategie eine Perspektive für die Gastronomie und den Tourismus. Der Regierungsrat fordert den Bundesrat auf, möglichst bald einen Fahrplan für das Gastgewerbe und den Tourismus zu definieren.