Jährlich besuchen unzählige Gäste den Neuen (31. Dezember) und den Alten Silvester (13. Januar) in Appenzell Ausserrhoden. Dabei sind zahlreiche Schuppel unterwegs, den Bewohnerinnen und Bewohnern von Höfen und Aussenbezirken das neue Jahr anzuwünschen, bevor sie in den Dörfern eintreffen.
Aus heutiger Sicht muss sich die Pandemiesituation deutlich verbessern und die Lage entspannen, damit das Silvesterchlausen überhaupt stattfinden kann. Voraussetzung dafür ist, dass sich durch die strikte Einhaltung der derzeit geltenden Massnahmen des Bundes eine positive Entwicklung ergibt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden appelliert erneut an die Bevölkerung, die geltenden Verhaltensregeln und Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten und umzusetzen.
Angesichts der derzeitigen Verhältnisse will der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden mit seinem Entscheid zuwarten, ob das Chlausen zum kommenden Jahreswechsel ermöglicht werden kann oder untersagt werden muss; zu wenig kann die epidemiologische Lage in zwei Monaten vorausgesagt werden. Viele traditionelle Anlässe in der Schweiz wie z.B. die Fasnacht oder das Sechseläuten mussten in diesem Jahr abgesagt werden. Schon heute aber ist klar, dass das Silvesterchlausen - wenn überhaupt - nur unter Ausschluss des Publikums stattfinden dürfte. Nur so könnte die Einhaltung der Pandemie-Vorschriften gewährleistet werden.
Kanton und Gemeinden stehen in Kontakt und haben sich zum Thema bereits ausgetauscht. Das Chlausen in Coronazeiten zu ermöglichen, würde sehr hohe und anspruchsvolle organisatorische Herausforderungen an die Behörden und alle Mitwirkenden stellen. Die Beteiligten verständigten sich darauf, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals die Umstände für das Chlausen zu klären, sollte das Chlausen unter den dann geltenden gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton überhaupt möglich sein.