Am 19. Dezember 2020 mussten die Gastronomiebetriebe aufgrund von Covid-19 zum zweiten Mal und für rund vier Monate schliessen. Seit dem Auftreten der Pandemie in der Schweiz im März 2020 litten Gastronomie und Tourismusbetriebe unter Komplettschliessungen oder behördlichen Einschränkungen. Auch die Hotel- und Parahotelbetriebe verzeichneten im selben Zeitraum aufgrund der Massnahmen und den Reisebeschränkungen für ausländische Gäste einen einschneidenden Rückgang bei den Logiernächten.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden beantragt deshalb dem Kantonsrat, den Hotelbetrieben, Parahotelbetrieben, Restaurationsbetrieben sowie Anbietenden von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten die Tourismusabgabe 2020 vollständig zu erlassen. Nicht betroffen von diesem Erlass sind Besitzer von Ferien- und Zweitwohnungen.
Um allenfalls auch die Tourismusabgabe des laufenden Jahres erlassen zu können, legt der Regierungsrat dem Kantonsrat ein zeitlich begrenztes Sondergesetz vor. Das „Gesetz über die Entlastung von den Tourismusabgaben 2020 und 2021“ wird der zuständigen kantonsrätlichen Kommission überwiesen und voraussichtlich an der nächsten Kantonsratssitzung behandelt.