In einem Gastwirtschaftsbetrieb in Rehetobel wurde letzten Freitag eine Kontrolle durchgeführt. Dabei wurde eine Arbeitnehmende aus einem Drittstaat angetroffen, welche nicht über die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügte.
Bei der illegal anwesenden Person wurde die Ausschaffungshaft durch das Amt für Inneres verfügt. Die fehlbare Gastwirtin wird wegen Verstosses gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie wegen einem Verstoss gegen das Gastwirtschaftsgesetz bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht. Weitere Personen wurden eingehend überprüft. Das Lokal wurde vorübergehend durch das Arbeitsinspektorat geschlossen.