Seit 1. November ist das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) in Kraft. In den Grundzügen sorgt das Gesetz dafür, dass die internationalen Standards hinsichtlich Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken auf internationaler Ebene eingehalten und in einheitlicher Weise umgesetzt werden.
So sind beispielsweise Inhaberaktien nur noch zulässig, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert oder die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet hat. Ab 1. Mai 2021 werden unzulässige Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt. Das Gesetz sieht auch ein Verfahren zur Identifikation von Aktionären vor, die ihrer Meldepflicht gegenüber der Gesellschaft nicht nachgekommen und deren Aktien umgewandelt worden sind. Aktien von nicht gemeldeten Aktionären werden am 1. November 2024 nichtig.
Aktionäre oder Gesellschaften, die es versäumen, die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden oder das Aktienbuch sowie das Verzeichnis über die an Aktien wirtschaftlich berechtigten Personen zu führen, werden geahndet und können vom Gesetz her gebüsst werden. Zudem verpflichtet das Gesetz Rechtseinheiten mit Hauptsitz im Ausland und tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz, am Ort der tatsächlichen Verwaltung ein Verzeichnis ihrer Inhaber zu führen.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind rund 500 Unternehmen vom neuen Gesetz betroffen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit wird zusammen mit dem Handelsregister die betroffenen Unternehmen in nächster Zeit kontaktieren, sie über die Neuerungen informieren und über die Umsetzung des Gesetzes anleiten.