Mit dem Hilfspaket des Bundesrates kann nun auch Appenzell Ausserrhoden Unterstützung an kleine und mittelgrosse Unternehmen gewähren. Appenzell Ausserrhoden verfügt zusammen mit den Geldern des Bundes über Hilfsmittel von rund 9,2 Mio. Franken. Davon tragen der Bund 6,2 Mio. und der Kanton 3,0 Mio. Franken. Damit soll der Fortbestand von eigentlich gesunden Unternehmen gewahrt werden. Zu Härtefällen zählen Unternehmen, deren Umsatz im vergangenen Jahr (2020) im Vergleich zum Vorjahr (2019) einen Rückgang von mehr als 40 % verzeichnete. Neu als Härtefälle gelten auch Unternehmen, die aufgrund der jüngsten bundesrätlichen Anweisungen ihre Geschäftstätigkeit seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen ganz einstellen mussten respektive müssen. So sind ab kommenden Montag, 18. Januar 2021, auch verschiedene Detailhändler betroffen. Diese kommen ab Anfang März ebenfalls in den Genuss von Härtefallentschädigungen, da dann die Grenze von 40 Tagen erreicht ist. Helfen wird das Hilfspaket neu auch Gastronomiebetrieben, Fitnesszentren und Firmen aus der Eventbranche. Das Departement Bau und Volkswirtschaft rechnet in den nächsten Wochen mit mehr als 150 Gesuchen von Ausserrhoder Unternehmen.
Der Bund hat eine weitere Tranche von 750 Mio. Franken noch nicht freigegeben. Sollte diese Tranche ebenfalls für Härtefallmassnahmen an die Kantone verteilt werden, stehen dem Kanton nach heutigem Wissensstand nochmals rund 3 Mio. Franken zur Verfügung.
Den Unternehmen kann mit einem à fonds perdu-Beitrag oder mit einem verbürgten Bankkredit geholfen werden. Der à fonds perdu-Beitrag ist auf 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes und maximal 100'000 Franken limitiert. Für betroffene Unternehmen besteht auch die Möglichkeit, einen Kredit mit langer Laufzeit aufzunehmen. Die Limite liegt hier bei 25 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes oder maximal 500'000 Franken.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst ausdrücklich die Hilfestellung des Bundes. Er ist sich bewusst, dass mit den Corona-Schutzmassnahmen zahlreiche Unternehmen existenziell bedroht sind. Neben Arbeitsplätzen stehen auch Ausbildungsplätze in Frage. Appenzell Ausserrhoden ist bereits seit April 2020 mit dem Corona-Nothilfefonds, der gemeinsam mit Ausserrhoder Stiftungen eingerichtet wurde, in der Lage, im Notfall Kleinstbetriebe und Einzelpersonen mit einem Betrag zu unterstützen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Damit ist Appenzell Ausserrhoden in Zusammenarbeit mit Stiftungen einer der ersten Kantone in der Schweiz, der schon seit April 2020 à fonds perdu-Beiträge auszahlt. Mit dem bundesrätlichen Hilfspaket kann die Unterstützung nun neu auch auf kleine und mittelgrosse Unternehmen ausgeweitet werden.
Gesuche können ab dem 25. Januar 2021 beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden. Dieses prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, bevor das Gesuch von einem Expertengremium beurteilt wird. Ziel ist es, die Gesuche innert wenigen Tagen zu beantworten, so dass erste Auszahlungen bereits Anfang Februar 2021 erfolgen können.
Betroffene Betriebe werden bereits heute aufgefordert, die notwendigen Dokumente aufzubereiten, damit Ende Januar die Gesuchsdossiers korrekt und vollständig eingereicht werden können. Die notwendigen Informationen und Unterlagen für die Einreichung von Gesuchen sind auf der Homepage des Amtes für Wirtschaft und Arbeit unter www.ar.ch/awa abrufbar.