Die 2008 in Kraft getretene Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) hat zum Ziel, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum, in den Berggebieten und in den Grenzregionen zu steigern. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015 hat der Kanton als Sparmassnahme die Unterstützung von kantonalen Projekten eingestellt. Im Gegensatz zur laufenden NRP-Programmperiode stellt Appenzell Ausserrhoden ab nächstem Jahr erneut auch finanzielle Mittel für rein kantonale Projekte zur Verfügung. Damit kann der Kanton auch eigenständig Projekte umsetzen oder bei interkantonalen Projekten die Führung übernehmen.
Schwerpunkte Innovation und Tourismus
Für die Jahre 2020-2023 setzt Appenzell Ausserrhoden wieder auf die bewährten Schwerpunkte „Innovative Wertschöpfungssysteme“ und „Wachstumsstrategie Tourismus“. Diesen Schwerpunkten untergeordnet sind Handlungsfelder, in deren Rahmen Projekte durch Bund und Kanton gefördert werden können. Im Bereich der Innovation gehören dazu beispielsweise die „Förderung des Unternehmertums“ oder „Massnahmen gegen den Fachkräftemangel“ - und neu auch ein Fokus auf die Arealentwicklung. Beispielsweise können Arealentwicklungen mit Schwergewicht „Wohnen und Arbeiten in den Dörfern“ mit Verdichtung nach Innen unterstützt werden. Im Bereich Tourismus werden weiterhin die primären Handlungsfelder „Angebotsverbesserung“ sowie „Produktentwicklung und Vermarktung“ definiert. Die Förderung der Digitalisierung ist bei diesen Schwerpunkten vorgesehen.
Mitteleinsatz zugunsten Ausserrhoder Wirtschaft
Mit dem Umsetzungsprogramm 2020-2023 beantragt der Kanton beim Bund einen à-fonds-perdu-Beitrag von 800‘000 Franken für kantonale sowie interkantonale Projekte. Der Kanton verpflichtet sich dabei, Projekte und Initiativen mindestens im gleichen Ausmass wie der Bund zu unterstützen. Zudem werden 4 Millionen Franken Bundesdarlehen für touristische Infrastrukturprojekte beantragt. Diese Finanzierung erfolgt über Zinskostenbeiträge, weswegen der Kanton auch weitere 600‘000 Franken zur Verfügung stellt.
Neue Regionalpolitik des Bundes
Die Neue Regionalpolitik hat zum Ziel, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum, in den Berggebieten und in den Grenzregionen zu steigern. Dabei sollen finanziell unterstützte Projekte zur Schaffung und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den geförderten Gebieten beitragen. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen gestärkt und deren Wertschöpfung erhöht werden. Der Bund leistet dabei Finanzhilfen zur Projektförderung an die Kantone, sofern sich diese im gleichen Ausmass finanziell beteiligen.