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Regierungsrat genehmigt NRP-Umsetzungsprogramm 2024-2027

Der Ausserrhoder Regierungsrat hat das NRP-Umsetzungsprogramm für die Jahre 2024-2027 genehmigt. Der Kanton setzt dabei auf die zwei Schwerpunkte „Industrie & Dienstleistungen“ und „Tourismus“. Neu soll auch die Förderung von Kleininfrastrukturen mit à-fonds-perdu-Beiträgen möglich werden.

Die 2008 in Kraft getretene Neue Regionalpolitik des Bundes (NRP) hat zum Ziel, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum, in den Berggebieten und in den Grenzregionen zu steigern. Die Finanzierung von Projekten zur Förderung der Regionalwirtschaft erfolgt gemeinsam durch Bund und Kanton.

Überblick bisherige Förderung

Im Rahmen der laufenden Umsetzungsperiode 2020-2023 konnten in Appenzell Ausserrhoden bisher 18 Projekte und Initiativen mit einem Total von fast 800'000 Franken an kantonalen à-fonds-perdu-Mitteln sowie zusätzlich entsprechenden Bundesmitteln gefördert werden. Die 18 geförderten Projekte und Initiativen umfassen zwei Darlehen an Vorderländer Hotels, acht kantonale à-fonds-perdu-Unterstützungen sowie acht interkantonale à-fonds-perdu-Projekte. Bei drei der interkantonalen Projekte übernahm Appenzell Ausserrhoden die Funktion als Leadkanton. Ideen für weitere Projektförderungen liegen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit im Departement Bau und Volkswirtschaft vor, so dass mit einer weiteren Steigerung der regionalen Wertschöpfung bis Ende Jahr zu rechnen ist.

Schwerpunkte Industrie & Dienstleistungen sowie Tourismus

Für die Jahre 2024-2027 setzt Appenzell Ausserrhoden ähnlich wie bisher auf die beiden Schwerpunkte „Industrie & Dienstleistungen“ und „Tourismus“. Diesen Schwerpunkten untergeordnet sind Handlungsfelder, in deren Rahmen Projekte durch Bund und Kanton gefördert werden können. Im Bereich der Industrie & Dienst­leistungen sind das die „Förderung des Unternehmertums“, „Massnahmen gegen den Fachkräftemangel“, „Arealentwicklung" sowie „Neue Arbeitsformen". Im Bereich Tourismus werden weiterhin die Handlungsfelder „Angebotsverbesserung“, „Produktentwicklung“ sowie „Entwicklung von verbesserten Strukturen und Infrastruk­turen“ definiert. Hinzu kommen die drei Querschnittsthemen «Digitalisierung», «Nachhaltige Entwicklung» und «Lokale Wirtschaft». Vorbehältlich der Zustimmung durch National- und Ständerat wird es zukünftig auch möglich sein, Kleininfrastrukturprojekte mit à-fonds-perdu-Beiträgen zu fördern, sofern sie eine überbetriebliche volkswirtschaftliche Wirkung entfalten.

Mitteleinsatz zugunsten der Ausserrhoder Wirtschaft

Mit dem Umsetzungsprogramm 2024-2027 beantragt der Kanton beim Bund einen à-fonds-perdu-Beitrag von 900‘000 Franken für kantonale sowie interkantonale Projekte. Zusätzlich werden im Rahmen eines separaten überkantonalen Umsetzungsprogramms 200'000 Franken für das Regionale Innovationssystem Ost (INOS) beantragt. Der Kanton verpflichtet sich dabei, Projekte und Initiativen mindestens im gleichen Ausmass wie der Bund zu unterstützen. Zudem werden 4 Millionen Franken Bundesdarlehen für touristische Infrastrukturprojekte beantragt. Diese Finanzierung erfolgt über Zinskostenbeiträge, weswegen der Kanton dafür weitere 612‘000 Franken zur Verfügung stellt.

Neue Regionalpolitik des Bundes

Die Neue Regionalpolitik hat zum Ziel, die Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum, in den Berggebieten und in den Grenzregionen zu steigern. Dabei sollen finanziell unterstützte Projekte zur Schaffung und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den geförderten Gebieten beitragen. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen gestärkt und deren Wertschöpfung erhöht werden. Der Bund leistet dabei Finanzhilfen zur Projektförderung an die Kantone, sofern sich diese im gleichen Ausmass finanziell beteiligen.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59