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Tourismus: Neue strategische Geschäftsfelder

Der Ausserrhoder Regierungsrat genehmigte fünf Anträge der Appenzellerland Tourismus AG (ATAG) zur Förderung touristisch bedeutsamer Geschäftsfelder. Im Rahmen des geltenden Grundauftrags hat die ATAG die strategischen Geschäftsfelder (SGF) im Tourismus überarbeitet und Anträge auf Finanzhilfen gestellt.

Gemäss Vereinbarung zwischen dem Kanton Appenzell Ausserrhoden und der Appenzellerland Tourismus AG (ATAG) über den Leistungsauftrag 2018-2021 obliegt der ATAG die "Evaluation, Festlegung und Aktualisierung der touristisch bedeutsamen Geschäftsfelder". Im Jahr 2020 hat die ATAG die festgelegten Geschäftsfelder überprüft und aktualisiert. Anstelle der bisher zwei strategischen Geschäftsfelder (SGF) Wandern und Lebensart, welche durch die ATAG direkt betreut wurden, kümmert sich die ATAG neu um die Bearbeitung von fünf SGF: Wandern, Velo, Brauchtum, Kultur sowie Seminar & Gruppen. Für die fünf SGF wurde jeweils eine Leistungsvereinbarung über die Jahre 2021-2023 abgeschlossen, welche die Aufgaben und Ziele sowie die Auszahlung der Finanzhilfen regelt.

Wandern ist das meist nachgefragte Freizeitangebot in Appenzell Ausserrhoden und bleibt somit auch der touristische Schwerpunkt im Appenzellerland. Andreas Frey, Geschäftsführer der ATAG, hält fest: "Wander-gäste generieren wesentliche Frequenzen im Tages- und Übernachtungsgeschäft und sorgen damit bei den touristischen Leistungsträgern für eine wichtige Wertschöpfung." Mit dem neu geschaffenen SGF Velo soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Appenzeller Hügellandschaft mit dem Aufkommen von E-Bikes auch zunehmend für fahrradfahrende Gäste attraktiv wird. Die SGF Kultur und Brauchtum entsprechen weitgehend dem bisherigen SGF Lebensart. Durch die Aufteilung können die zwei Bestandteile nun transparenter voneinander abgegrenzt werden. Im Rahmen des SGF Seminar & Gruppen wird im Bereich Seminare ein Anschluss an 'Seminarland Ostschweiz' angestrebt, während das Gruppengeschäft durch die ATAG selbstständig bearbeitet wird.

Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen für die fünf SGF auf 1,64 Millionen Franken für die Jahre 2021-2023. Das ist weniger als für die bisherigen drei SGF 2018-2020. Mit 470'000 Franken entfällt der grösste Gesamtbetrag auf das SGF Wandern. Für die anderen SGF stehen Finanzhilfen zwischen 270'000 Franken (SGF Brauchtum sowie Seminar & Gruppen) und 330'000 Franken (SGF Velo) zur Verfügung. Dazu kommen analog zu den Vorjahren Drittmittel sowie Beiträge der Gemeinden in Höhe von mindestens 30 Prozent des Gesamtbudgets.

Finanzhilfen können gemäss Tourismusgesetz für die Angebotsgestaltung und Vermarktung von touristisch bedeutsamen Geschäftsfeldern gewährt werden. Für die Jahre 2021-2023 rückte die ATAG bewusst die Angebotsgestaltung in den Mittelpunkt: Gäste werden auf eine Destination vor allem durch Weiterempfehlungen von Freunden und Bekannten aufmerksam. Entsprechend wichtig ist, dass sie vor Ort begeistert werden. Davon sollen nicht zuletzt auch die Einheimischen profitieren können. Auch Daniel Lehmann, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit, ist vom neuen Ansatz überzeugt: "Mit den eingereichten Businessplänen zeigt die ATAG konkret auf, wie sie zur Erhöhung der touristischen Wertschöpfung beitragen will. Mit dem Fokus auf die Angebotsgestaltung stärkt die ATAG die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Anbietenden und damit des gesamten Kantons als Tourismusdestination."

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59