Mit Beginn der zweiten Pandemie-Welle im Dezember 2020 mussten zahlreiche Gastronomie- und Tourismusbetriebe auf behördliche Anweisung ihre Geschäftstätigkeit ein weiteres Mal einstellen. Diese einschneidenden Massnahmen dauerten bis Ende Mai 2021, was aufgrund der Schliessung von gesamthaft rund 220 Tagen für die meisten Gastronomieunternehmen massive Umsatzeinbussen bedeutete. Die gesetzlich festgelegte Tourismusabgabe wird jeweils im Folgejahr in Rechnung gestellt. Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden genehmigte am 28. März 2022 den regierungsrätlichen Antrag auf Aussetzung der Tourismusabgabe für das Geschäftsjahr 2020 für bestimmte Betriebe und Leistungsträger. Der Erlass der Tourismusabgabe führt direkt zu einer Entlastung der Liquidität im stark von Corona beeinflussten Geschäftsjahr.
Das inzwischen in Kraft getretene und zeitlich begrenzte Sondergesetz gibt dem Regierungsrat die Kompetenz, die Erhebung der Tourismusabgabe auch für das Jahr 2021 ganz oder teilweise auszusetzen, wenn dies aus volkswirtschaftlichen Gründen angezeigt ist. Angesichts der weitgehenden Aufhebung der Massnahmen gegen die Coronapandemie im Februar 2022 erachtet der Regierungsrat diese Voraussetzung als nicht mehr gegeben. Die Liquidität der allermeisten Betriebe hat sich mit der Aufhebung der Corona-Massnahmen rasch wieder verbessert. Somit wird die Tourismusabgabe gemäss Art. 11 Abs.1 des Tourismusgesetzes im 2022 wieder regulär für das Geschäftsjahr 2021 erhoben.
Die Rechnungstellung wird nach den Sommerferien erfolgen. Die Erträge der Tourismusabgabe fliessen vollumfänglich in die Förderung der Tourismusdestination Appenzell Ausserrhoden.