Im kantonalen Arbeitsinspektorat wurden zu Beginn des Jahres die personellen Kapazitäten aufgrund einer Weisung des BAG erhöht, und so können seit Anfang Januar bis zu 100 Kontrollen pro Woche bei Betrieben und öffentlichen Institutionen durchgeführt werden. Bei den Kontrollen werden sowohl die Schutzkonzepte als auch die Einhaltung der Home Office-Pflicht überprüft. Die Überprüfung wird protokollarisch festgehalten. Einerseits erhalten die Verantwortlichen so die Sicherheit, dass ihre Massnahmen korrekt sind, und andererseits erfahren sie, welche Punkte verbessert werden müssen.
Die grosse Mehrheit der Betriebe und Unternehmen zeigt ein grosses Interesse an einer konsequenten Umsetzung und schätzt es, dass das kantonale Arbeitsinspektorat sie in der korrekten Umsetzung unterstützt. So nehmen die Betriebe ihre Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und Kunden und Kundinnen wahr, und gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag, damit eine positive Entwicklung der Pandemie unterstützt werden kann. In einzelnen Fällen kommt es zu kleineren Beanstandungen, wie Fehlen der Schriftlichkeit des Schutzkonzepts oder kleinere Bereinigungen in der Sortimentsbeschränkung. Bussen oder Anzeigen mussten bis heute jedoch keine ausgesprochen werden. Die Überprüfungen erfolgen in allen Wirtschaftsbereichen und Branchen sowie in öffentlich zugänglichen Betrieben und Institutionen.