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Zusätzliche Testmöglichkeiten für Silvesterchläuse

In Appenzell Ausserrhoden wird am 31. Dezember der "neue Silvester" und am 13. Januar der "alte Silvester" mit der Tradition des Silvesterchlausens gefeiert, im Beisein von zahlreichen Einheimischen und Gästen. Im vergangenen Jahr wurde auf den alten Brauch aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend verzichtet. Sofern die aktuellen gesetzlichen Vorgaben auch Ende Jahr gelten, kann das Silvesterchlausen wieder stattfinden. Der Kanton bietet zahlreiche Impfgelegenheiten an und schafft für die Silvesterchläuse zusätzliche Testmöglichkeiten.

Für das Silvesterchlausen im Freien gibt es zurzeit fast keine Einschränkungen. So muss das Publikum die notwendigen Abstände einhalten und, falls dies nicht möglich ist, eine Maske tragen. In den Innenbereichen wie Restaurants und öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten hingegen gilt strikte Zertifikatspflicht, die 3G-Regel. Für den Zutritt in diese öffentlichen Innenräume besteht die Zertifikatspflicht sowohl für Gäste als auch für die Silvesterchläuse.

Damit das Brauchtum des Silvesterchlausens allen Chläusen offensteht, bietet der Kanton heute nicht nur die notwendigen Impfungen, sondern auch vor dem neuen und dem alten Silvester zusätzliche Testmöglichkeiten für die Chlausenschuppel an. Neben den bereits bekannten Impfmöglichkeiten und Teststationen in Herisau (Bahnhofstr. 23: Montag und Mittwoch 11-14 h und 16-19 h, Donnerstag, Freitag und Samstag 11-14 h und 16-20 h) und Teufen (Bächli: Montag bis Freitag 9-12 h und 13-17 h, Samstag 9-13 h) gibt es im Vorfeld des Silvesterchlausens am 30. Dezember 2021 und am 12. Januar 2022 eine zusätzliche Teststation in Urnäsch, Schulanlage, Unterdorfstrasse 36, von 15 bis 20 Uhr. Alle Öffnungszeiten der Testzentren und weitere Informationen sind auch unter www.ar.ch/corona abrufbar.

Die kostenpflichtigen Tests vor den beiden Silvestern ermöglichen, dass Silvesterchläuse dank den Zertifikaten die geltenden Regeln einhalten können. Zertifikate werden vorausgesetzt, um Zutritt zu Innenräumen wie Gaststuben und Mehrzweckgebäuden zu erhalten – vorbehalten bleiben mögliche strengere Regeln aufgrund einer sich verschlechternden epidemiologischen Lage auf Ende des Jahres. 

Dem Regierungsrat ist es wichtig, das Silvesterchlausen mit möglichst wenig Einschränkungen zu ermöglichen, unter Einhaltung der gültigen Covid-19-Regeln. Die beste Voraussetzung dafür ist die Covid 19-Impfung. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat allen noch nicht geimpften Personen eine möglichst baldige Erstimpfung.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59