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Förderung der Beherbergungswirtschaft

Für die Beherbergungsförderung ist in erster Linie die Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zuständig. Die SGH ist eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft mit Sitz in Zürich. Sie gewährt subsidiär zu privaten Kapitalgebern Darlehen an Beherbergungsbetriebe. Zudem bietet die SGH Beratungsdienstleistungen für private Akteure und öffentliche Gebietskörperschaften in Investitions-, Finanzierungs- und Strategiefragen zur Beherbergungswirtschaft an.

Durch die Neue Regionalpolitik (NRP) wird die Beherbergungswirtschaft unterstützt, wenn es sich um eine nicht renditeorientierte, in der Regel national tätige Trägerschaft handelt und das Vorhaben von regionalwirtschaftlicher Bedeutung ist. Unterstützt werden Infrastrukturen, die im Rahmen eines Hotelprojektes erstellt oder umgebaut und mehrheitlich von den Gästen der Destination genutzt werden (z.B. Wellness-Anlagen, Seminar- oder Kongressinfrastrukturen, Hallenbäder, Curlinghallen oder andere Sportanlagen). Die Bereiche Übernachtung und Gastronomie von Beherbergungsbetrieben werden nicht mit Mitteln der NRP unterstützt.

Voraussetzungen für ein SGH-Darlehen sind:

  • Beherbergungsbetrieb gemäss Verordnung

  • Betrieb mit mindestens 15 Zimmern oder 30 Betten

  • Lage innerhalb des Finanzierungsgebiets

  • Angebot von professioneller und kurzzeitiger Beherbergung

  • Erbringung von hotelmässigen Leistungen

  • Betrieb ist wirtschaftlich nachhaltig aufgestellt