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Tourismusförderung
Der Kanton ist im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Wirtschaftsfreiheit berechtigt, tourismusfördernde Massnahmen zu ergreifen. Der Regierungsrat hat deshalb im Mai 2013 eine tourismuspolitische Strategie für Appenzell Ausserrhoden beschlossen. Diese ist im kantonalen Tourismusgesetz verankert:
Stossrichtung 1: Grundsatz
Die tourismuspolitische Strategie des Kantons Appenzell Ausserrhoden zielt auf die Schaffung von Freizeitwerten für Übernachtungsgäste aus ausgewählten Herkunftsmärkten, Tagesgäste aus der Region sowie die ortsansässige Bevölkerung.
Stossrichtung 2: Sicherstellung der natürlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Tourismus
Tourismus und Freizeit basieren auf der Nutzbarmachung natürlicher, kultureller und gesellschaftlicher Grundlagen. Sie sind Voraussetzung, eine Region touristisch überhaupt erst entwickeln zu können. Tourismus wird durch die Anziehungskraft von sogenannten Attraktionspunkten generiert, wobei diese entweder dauerhaft (z.B. eine schöne Landschaft, ein Berg) oder nur temporär (z.B. ein Event) wirken können. Der Kanton unterstützt daher Massnahmen, die der Nutzbarmachung und Sicherstellung dieser Grundlagen des Tourismus dienen.
Stossrichtung 3: Optimierung der touristischen Infrastruktur (Beherbergung)
Studien haben gezeigt, dass die Beherbergungsstruktur in Appenzell Ausserrhoden Verbesserungspotential und Nachholbedarf hat. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden trägt deshalb zur Schaffung einer wettbewerbsfähigen touristischen Infrastruktur bei, namentlich im Beherbergungsbereich. Der Strukturwandel soll durch die Förderung neuer, nachhaltig marktfähiger Geschäftsmodelle bei neuen sowie bestehenden Betrieben unterstützt werden.
Stossrichtung 4: Vermarktung touristischer Angebote
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstützt die Vermarktung touristischer Angebote in zweierlei Hinsicht: Er stellt zum einen finanziell sicher, dass Standard-Vermarktungsprozesse etabliert sind und unterstützt zum anderen gezielt geschäftsfeldspezifische Vermarktungsaktivitäten. Er orientiert sich hierbei mittelfristig am Modell des Destinationsmanagements der dritten Generation (prozessorientierte statt institutionelle Sichtweise). Appenzellerland Tourismus identifiziert deshalb in Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern strategische Geschäftsfelder. Der Kanton finanziert die Vermarktung dieser Geschäftsfelder auf Basis von Businessplänen bis max. 70 % mit.
Stossrichtung 5: Finanzierung der Strategie
Die Strategie wird finanziert – mit Ausnahme von NRP-finanzierten Massnahmen – durch eine zweckgebundene Tourismusabgabe sowie allgemeine Steuermittel.Gesuche um Finanzhilfen nach Art. 4, 5 und 6 Tourismusgesetz sind mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Wirtschaft und Arbeit einzureichen. Gesuche werden nach der touristischen Bedeutung des Vorhabens beurteilt und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt. Mit dem Gesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen erfüllt sind.