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Import und Export / Zoll

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zeichnet sich durch kompetente Beratung und kundenfreundliche Dienstleistungen aus.

Die Schweiz ist der drittgrösste Warenlieferant und der zweitgrösste Kunde der EU und damit ein bedeutender Handelspartner. Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, ermöglichen das umfassende Freihandelsabkommen und die bilateralen Abkommen einen nahezu freien Austausch von Gütern und Dienstleistungen mit den EU-Mitgliedstaaten. Dank diesen Abkommen ist die Schweiz voll in den EU-Markt mit seinen über 500 Millionen Kunden integriert, ohne ihre politische Unabhängigkeit preiszugeben.

Import und Export

Durch das Freihandelsabkommen mit der EU geniessen Importe und Exporte in der Regel volle Zollfreiheit auf den europäischen Märkten.

Eine Schweizer Besonderheit ist der Gewichtszoll. Produkte aus Ländern ausserhalb der EU und EFTA werden bei der Einfuhr in die Schweiz nach Gewicht und nicht nach Wert verzollt. Das begünstigt den Import von technisch hochwertigen Komponenten mit geringem Gewicht. Sie können preiswert eingeführt, weiterverarbeitet und zollfrei in die EU ausgeführt werden.

Übersiedelung

Stimmen Sie eine Übersiedlung rechtzeitig mit der Zollstelle ab. In Absprache mit dem Transportunternehmen erledigt dieses auch die notwendigen Formalitäten.

Informationsstellen

Zollinformationen für Unternehmen und Private erteilen:

Schweizerische Hauptzollämter in der Ostschweiz

  • St. Gallen, Tel. +41 58 460 49 00
  • St. Margrethen, Tel. +41 58 480 21 00
  • Buchs, Tel. +41 58 480 90 14
  • Kreuzlingen, Tel. +41 58 467 14 14
  • Thayngen, Tel. +41 52 480 90 90

Zusätzliche Informationen

Standortförderung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59