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Mindestbedarf und Höchstansätze

Ausbildungsbeiträge werden gewährt, wenn die gesuchstellende Person einen finanziellen Bedarf von mindestens 500 Franken ausweist.

Innerhalb des gesetzlichen Höchstrahmens entspricht die Höhe des Ausbildungsbeitrags dem ausgewiesenen und auf die nächsten hundert Franken auf- oder abgerundeten Bedarf.

 

Es werden maximal folgende Jahresstipendien gewährt:

  • 12'000 Franken für beitragsberechtigte Personen in Ausbildung auf der Sekundarstufe II;
  • 16'000 Franken in den übrigen Fällen.

Muss die beitragsberechtigte Person für den Unterhalt von Kindern aufkommen, erhöht sich der Maximalbetrag um 4'000 Franken pro Kind.

 

 Im Bereich der rückzahlungspflichtigen Darlehen gelten folgende Höchstansätze:

  • 10'000 Franken pro Ausbildungsjahr, wenn der beitragsberechtigten Person zugleich Stipendien gewährt werden;
  • 16'000 Franken pro Ausbildungsjahr in den übrigen Fällen.

Pro beitragsberechtigte Person wird maximal ein Gesamtdarlehen von 64'000 Franken gewährt.

 Der Darlehensbedarf wird grundsätzlich nach demselben Berechnungssystem ermittelt, wie im Stipendienfalle. 

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Informationen

Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 23