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Ausbildungsförderung mit Stipendien und Darlehen
(= Ausbildungsbeiträge)
Die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien und/oder Darlehen) ist Teil der Bildungspolitik von Bund und Kantonen. Die Ausbildungsförderung ist somit nicht primär eine bedarfsabhängige Sozialleistung, sondern ein bildungspolitisches Instrumentarium, das den Zugang zur Bildung erleichtern, die Chancengleichheit fördern und die Existenzsicherung während der Ausbildung unterstützen soll. Ausbildungsbeiträge dienen damit der Verringerung der sozialen Ungleichheit im Bildungswesen, der generellen Nachwuchsförderung sowie der optimalen Nutzung des Bildungspotenzials unserer Gesellschaft.
Ausbildungsbeiträge stellen eine subsidiäre Förderung der Ausbildung* bei «Bedürftigkeit» dar (*Subsidiaritätsprinzip). Zusammen mit den Beiträgen, welche die in Ausbildung befindliche Person, die Eltern und weitere dem Ausbildungsbeitragswesen vorgelagerte Personen und Stellen leisten, können die Ausbildungsbeiträge Teil der Ausbildungsfinanzierung sein. Diese Mittel dienen der Deckung der notwendigen Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten. Das Ausbildungsbeitragswesen kann in der Regel nicht die Existenzsicherung von Einzelpersonen oder von Familien mit Personen in Ausbildung übernehmen, aber während der Ausbildungszeit finanziell unterstützen. Andere staatliche und private Unterstützungsleistungen (z.B. Beiträge aus Stiftungen, Fonds etc.) können ebenfalls eine wichtige Funktion bei der Sicherstellung der Ausbildungsfinanzierung übernehmen.
Ausbildungsbeiträge - d.h. Stipendien und/oder Darlehen - werden nur ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betreffenden Person in Ausbildung, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter (z.B. Ehepartner/in) nicht ausreichen.
Anders ausgedrückt: Der finanzielle Bedarf umfasst die für die Lebenshaltung und Ausbildung notwendigen Kosten, sofern und soweit diese die zumutbare Eigenleistung der Person in Ausbildung und die zumutbaren Fremdleistungen ihrer Eltern oder anderer gesetzlich Verpflichteter übersteigen.