Inhalt

News Detailansicht

Teilrevision des Steuergesetzes in der Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt die Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Nötig wurde die Revision aufgrund verschiedener geänderter Bundesgesetze, insbesondere durch die Einführung des elektronischen Steuerverfahrens. Durch die Erhöhung des Abzugs für Krankenkassenprämien werden die natürlichen Personen entlastet. Aus finanzpolitischen Überlegungen soll der Verteilschlüssel der Gewinnsteuer geändert werden.

Der Nachvollzug von Bundesrecht betrifft die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen, die Steuerfreiheit der Überbrückungsleistungen für arbeitslose Personen über 60 Jahren, die Einführung des elektronischen Steuerverfahrens sowie die Anpassungen infolge der Aktienrechtsreform 2020.

Der Abzug für Versicherungsbeiträge und Zinsen von Sparkapitalien soll moderat erhöht werden. Damit wird die Attraktivität von Appenzell Ausserrhoden als Wohnkanton gesteigert.

Aufgrund der Bestrebungen der OECD, eine Mindestbesteuerung für international tätige Konzerne einzuführen, wird vorgeschlagen, für schweizerische Tochtergesellschaften Steuersatzerhöhungen vornehmen zu können.

Eine tragfähige und anreizkompatible Finanzpolitik setzt voraus, dass zusätzliche Steuereinnahmen die daraus resultierenden Mindereinnahmen aus dem nationalen Finanzausgleich mindestens kompensieren. Berechnungen für Appenzell Ausserrhoden zeigen auf, dass ein Zuwachs an Unternehmensgewinnen für die Gemeinden positive und für den Kanton negative finanzielle Konsequenzen hat. Dies soll mit der neuen Verteilung der Steuererträge von juristischen Personen bereinigt werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. März 2022. Die Inkraftsetzung der Bestimmungen ist auf den 1. Januar 2024 geplant. Die Vorlage sowie die Beilagen sind unter www.ar.ch/vernehmlassungen einsehbar.

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98

Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

Schalter-Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr

Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten.
Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.