Inhalt

Newsarchiv

Suchen im Newsarchiv

 

Chronologische Suche

Steuerliche Folgen für unselbständig erwerbende Personen in der Steuererklärung 2021.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat entschieden, die Ausgleichszinsen ab dem 1. Januar 2022 einheitlich auf 0.2 Prozent festzusetzen.

Die Steuerkraft der Ausserrhoder Gemeinden ist um 2,5 Prozent zurückgegangen. Teufen weist unverändert die höchste und Hundwil die tiefste Steuerkraft aus.

In den nächsten Tagen wird in Appenzell Ausserrhoden die Steuererklärung 2020 verschickt. Neu können steuerpflichtige Privatpersonen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen; ohne irgendwelche Papierunterlagen nachzureichen.

Revision Quellenbesteuerung (ab 1.1.2021)
Informationen zur Revision der Quellensteuerverordnung in Appenzell Ausserrhoden finden Sie hier.

Corona-Rückstellungen in den Geschäftsabschlüssen vor dem Ereignis (insbesondere per 31.12.2019)
Die Haltung…

Die Änderungen im Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens sowie die totalrevidierte Quellensteuerverordnung treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

Ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision war die Beseitigung von…

Der Schalter der Kantonalen Steuerverwaltung öffnet ab 8. Juni 2020 wieder mit den gewohnten Öffnungszeiten. Besprechungen sind jedoch weiterhin grundsätzlich nur auf Voranmeldung hin möglich. Bitte kontaktieren Sie uns für Terminvereinbarungen…

Mit einer scheinbar durch die Eidgenössische Steuerverwaltung versandten E-Mail versuchen Betrüger Kundendaten zu erhalten. Bitte leisten Sie dieser E-Mail keine Folge. Die Eidgenössische Steuerverwaltung unternimmt die notwendigen Schritte bei der…

Mitte Mai werden die provisorischen Rechnung 2020 an die Juristischen Personen versendet. Diese provisorisch festgesetzten Steuern sollten normalerweise bis am 30. Juni des laufenden Jahres bezahlt werden. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden…

Rückstellungen können steuerrechtlich gebildet werden, wenn in der laufenden Steuerperiode tatsächlich oder zumindest wahrscheinlich Kosten verursacht wurden, die jedoch in der Höhe noch unbestimmt sind und sich erst in einer späteren Steuerperiode…

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98

Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

Schalter-Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr

Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten.
Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.