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Arbeitslosigkeit

Arbeitslosenversicherung

Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wenn man arbeitslos wird, kann man sich beim Regionalen Arbeitsvermittlugnszentrum (RAV) anmelden. Für die Arbeitsvermittlung der RAV können Sie sich auch online anmelden. > Onlineanmeldung

Bei Arbeitslosigkeit erhält man Arbeitslosengeld, abhängig von verschiedenen Faktroren. Diese werden vom RAV geprüft. Man hat Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man in den letzten 2 Jahren mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet hat. Dafür bezalen alle arbeitsätigen Personen ihre monatlichne Arbeitslosenversicherung mit Ihrem Lohn. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist obligatorisch und die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Selbstständige können sich nicht versichern.

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Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, muss sich so rasch als möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Idealerweise macht man das noch vor dem letzten Arbeitstag, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Dort werden alle weiteren Schritte erklärt.

Für die Arbeitsvermittlung der RAV können Sie sich direkt online anmelden. > Onlineanmeldung

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Regionales Arbeitsvermittlungszentrum

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) hilft dabei, rasch wieder eine Stelle zu finden. Die Beratungsgespräche beim RAV sind obligatorisch, wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Das RAV bietet aber auch Kurse oder Beschäftigungsprogramme an. Diese sind teilweise ebenfalls obligatorisch. Auch Personen, die noch nie in der Schweiz gearbeitet haben und eine Stelle suchen, können sich beim RAV anmelden. 

Kontakt RAV

 


Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

Standort

Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail