Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 10 Millionen Franken.
Tierhaltende können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten. Die Tierhaltenden müssen die Selbstdeklaration der gimpften Tiere bis spätestens 31. August 2025 abschliessen.
Die genaue Höhe der Verbilligungen wird im Herbst 2025 basierend auf der für die Impfstoffbeschaffung nicht verwendeten Mittel sowie der Gesamtzahl der grundimmunisierten Tiere festgelegt.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und zur Impfung finden Sie unter www.ar.ch/blauzungenkrankheit.