Durch die steigenden Temperaturen nimmt die Mückenaktivität wieder zu und das Risiko der Übertragung des Blauzungenvirus steigt erneut. Tierhalterinnen und Tierhaltern von empfänglichen Tierarten wird dringend die Impfung dieser Tiere empfohlen.
Ab 1. April 2025 gilt:
- Jeder Verdacht einer Infektion muss der Tierärztin oder dem Tierarzt gemeldet werden.
Bis zum Vorliegen der Testresultate müssen Vorkehrungen gegen weitere Ansteckungen getroffen werden und insbesondere keine kranken Tiere verstellt werden. - Kranke Tiere dürfen in keinem Fall verstellt werden.
- Das Veterinäramt verhängt keine Sperrmassnahmen über betroffene Betriebe bei der Infektion mit den Serotypen BTV-3 und BTV-8.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und zur Impfung finden Sie unter www.ar.ch/blauzungenkrankheit.