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Bürgerrechtsentlassung

Gesuche um Entlassung aus dem Landrecht des Kantons Appenzell Ausserrhoden können schriftlich bei uns eingereicht werden. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gesuch / Motivationsschreiben mit Angabe der Gründe zur Entlassung aus dem Landrecht
    (falls Kinder im Gesuch miteinbezogen werden, müssen diese im Gesuch aufgeführt und das Schreiben von allen Sorgerechtsberechtigten unterzeichnet werden)
  • Aktuelle Wohnsitzbescheinigung aller im Gesuch beteiligten Personen (im Original)
  • Zivilstandsregisterauszüge aller im Gesuch beteiligten Personen (im Original)
  • Kopie Reisepass oder ID aller im Gesuch beteiligten Personen

Die Entlassung aus dem Landrecht erfolgt ohne Kostenfolge.

 

Die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht ist für im Ausland wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

Verlust des Schweizer Bürgerrechts

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 33