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Erleichterte Einbürgerung

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine erleichterte Einbürgerung möglich. Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie unter den folgenden Links:

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 33