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Erleichterte Einbürgerung
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine erleichterte Einbürgerung möglich. Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie unter den folgenden Links:
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 33