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Ordentliche Einbürgerung

Welche Voraussetzungen müssen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllt werden?

  • Ich wohne seit 10 Jahren in der Schweiz
    (Aufenthalt mit N- und F-Bewilligung wird zur Hälfte angerechnet)
  • Ich wohne seit 3 Jahren ununterbrochen in der gleichen Wohngemeinde
  • Ich bin im Besitz der Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
  • Ich habe keine offene, definitiv veranlagte Steuern
  • Ich habe keine hängigen Strafverfahren und bin nicht im Zentralen Strafregister verzeichnet
  • Ich habe keine offene Betreibungen oder Verlustscheine
  • Ich habe in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bezogen
  • Ich habe den Sprachnachweis** (telc/Goethe/fide-Test) für das Sprachniveau B1 schriftlich und mündlich
    (Ausgenommen sind Personen mit Muttersprache Deutsch oder wer mindestens 5 Jahre obligatorische Schulbildung in der Schweiz absolviert oder eine Berufsausbildung in der Schweiz erfolgreich abgeschlossen hat)

 

Wenn Sie sämtliche oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich über den untenstehenden Link zum Erstgespräch anmelden. Im Rahmen des Erstgesprächs informieren wir Sie über das Einbürgerungsverfahren und geben Ihnen die erforderlichen Gesuchsunterlagen ab.

Weitergehende Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie in den untenstehenden Links:

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 33